FREISTELLUNGSAUFTRAG FÜR DEPOT-KONTO ODER ROBO-ADVISOR
Bis zu dieser Grenze sind Kapitalerträge steuerfrei – Tipps und Infos
Wenn Sie in Aktien oder Sparpläne investieren, fallen auf die Erträge Steuern an. Diesen kann man mit dem sogenannten Freistellungsauftrag entgehen – zumindest bis zu einem bestimmten Betrag. In diesem Artikel erfahren Sie alles zum Thema Freistellungsauftrag einrichten, ändern und beantragen.
25 PROZENT ABGELTUNGSSTEUER AUF AKTIENERTRÄGE UND DIVIDENDEN

Online-Broker oder Robo-Advisor werden bei privaten Sparern immer beliebter. Das Handeln mit Aktien oder die Eröffnung eines Sparplans stehen dank möglicher hoher Erträge und Renditen hoch im Kurs. Aber: Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus Aktien- oder Wertpapierverkäufen müssen in Deutschland versteuert werden. Die sogenannte Abgeltungssteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent.
Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Insgesamt muss der deutsche Trader einen Steuersatz von 26,38 Prozent an das Finanzamt abgeben. Obendrauf kann noch die Kirchensteuer kommen. Diese steuerliche Regelung gilt seit 01. Januar 2009.
SO WIRD DIE ABGELTUNGSSTEUER ABGEFÜHRT
Wenn Sie bei einer deutschen Depotbank oder einem Online Broker beziehungsweise Robo-Advisor mit Sitz in Deutschland traden, führt die Bank bei jeder Transaktion automatisch die Abgeltungssteuer ab. Sie als Trader müssen sich in diesem Fall um nichts weiter kümmern. Das ist vor allem für Neulinge im Trading hilfreich. Aber: Die abgezogenen Beträge sind sofort weg und können somit innerhalb des Steuerjahrs nicht mehr reinvestiert werden.
Wenn Sie bei einem ausländischen Broker handeln, sind Sie von der Steuerlast nicht befreit. In diesem Fall wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch vom Broker oder der ausländischen Bank abgeführt. Das hat den Vorteil, dass Sie das komplette Geld durch das Steuerjahr hinweg reinvestieren können. Nachteil: Sie müssen sich als Trader selbst darum kümmern, dass die Steuern beim Finanzamt landen. Dafür müssen Sie Ihre Gewinne im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben.
MIT EINEM FREISTELLUNGSAUFTRAG DEN STEUERN ENTGEHEN
Die gute Nachricht ist: Bis zu einer gewissen Grenze können Trader ihre Erträge aus Kapitalanlagen ohne steuerliche Abzüge verbuchen. Dafür müssen Sie der jeweiligen Depot-Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Der Freibetrag, bei dem keine Abgeltungssteuer anfällt, liegt pro Sparer bei 801 Euro. Darin enthalten sind der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 750 Euro sowie eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro. Bei Ehepartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Den Freibetrag können Sie auch splitten. Überlegen Sie sich dabei gut, welche Erträge Sie bei welcher Bank beziehungsweise bei welchem Broker erwarten können. Am besten ist es, wenn Sie Ihre Freistellungsbeträge in einer Excel-Tabelle eintragen. So behalten Sie stets den Überblick.
Wichtig zu wissen ist, dass der Freibetrag immer für ein Kalenderjahr gilt – vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Innerhalb dieser Spanne müssen Sie für das jeweilige Jahr den Freistellungsauftrag erteilen – entweder befristet pro Kalenderjahr oder unbefristet bis zum Widerruf. Denken sie immer daran, denn rückwirkend ist eine Einrichtung nicht mehr möglich.
ACHTEN SIE AUF DEN STICHTAG ZUR ERTEILUNG EINES FREISTELLUNGSAUFTRAGS
Der Stichtag für die Erteilung eines Freistellungsauftrages ist der letzte Bankarbeitstag, üblicherweise der 28. Dezember. Es gibt aber auch Banken, die den Stichtag bereits auf den 15. Dezember setzen. Fragen sie bei Ihrer Depot-Bank am besten nach.
Tipp: Wenn Sie den Stichtag verpasst oder es schlicht vergessen haben, der Depot-Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, können Sie die zu viel gezahlten Steuern durch Ihre Steuererklärung zurückholen. Das gilt auch, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer.
SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT EINEN FREISTELLUNGSAUFTRAG ERTEILEN
Einen Freistellungsauftrag können Sie ganz unkompliziert schriftlich oder online erteilen. Bei der schriftlichen Form müssen Sie ein entsprechendes Formular von der Depot-Bank ausfüllen. Dieses bekommen Sie in der Regel mit den Unterlagen bei einer Kontoeröffnung zugeschickt.
Wenn Sie den Freistellungsauftrag online erteilen wollen, funktioniert das über das Online-Banking beziehungsweise über einen Download auf der Website der Depot-Bank. Wenn der Freistellungsauftrag erteilt ist, berücksichtigt der Broker beziehungsweise die Depot-Bank dies künftig bei der Abführung der Abgeltungssteuer.
TIPPS UND TRICKS ZUM THEMA FREISTELLUNGSAUFTRAG UND ABGELTUNGSSTEUER
Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, können Sie über den Freibetrag hinausgehende Kapitalerträge steuerfrei verbuchen. Dafür benötigen Sie die sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt, die Sie wiederum beim Broker einreichen müssen.
Für die Erteilung des Freistellungsauftrag müssen Sie bei der Depot-Bank Ihre Steueridentifikationsnummer angeben. Tun Sie das nicht, muss das Institut die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einbehalten. Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid.
Wenn Sie bei einer Bank mehrere Konten und Depots führen, müssen Sie den Freistellungsauftrag nur einmal erteilen.
Wenn Sie Ihr Depot oder Sparplan auflösen wollen, müssen Sie der Bank oder dem Broker einen zusätzlichen Auftrag zur Löschung des Freistellungsauftrags erteilen. Tun Sie dies nicht, bleibt ein Freibetrag bestehen, den Sie für das aktuelle Steuerjahr nicht nutzen können.